Beratung in Nachlassangelegenheiten, Testamentsvollstreckung und dem Aufbau und der Entwicklung von gemeinnützigen Organisationen.
Warum sollte man eine Testamentsvollstreckung anordnen?
Wenn man darüber nachdenkt, was nach dem Tod geschieht, ist der größte Wunsch oft, dass es keinen Streit unter den Erben gibt und das mühsam erworbene Vermögen nicht verschleudert wird. Ist eine Immobilie vorhanden, ist es wichtig, festzulegen, wie diese verwaltet werden soll, bevor sie verteilt wird. Es könnte sinnvoll sein, das Haus zwischenzeitlich zu vermieten oder an einen Erben weiterzugeben.
Sofortige Sicherungsmaßnahmen für das Vermögen sind entscheidend, vor allem, wenn die Erben nicht in der Nähe sind oder das Vermögen im Ausland liegt. Sachwerte müssen gesichert, die Gebäudeversicherung benachrichtigt und gegebenenfalls Aktien und Betriebe schnell verwaltet werden. Auch individuelle Vermächtnisse können über das Testament geregelt werden, um Personen wie Pflegekräften oder Nachbarn einen Teil des Erbes zukommen zu lassen.
Ein Testamentsvollstrecker sorgt dafür, dass der letzte Wille ausgeführt und die Pflichtanteile der Erben gewahrt bleiben.
Ich bin…
- Mutter von 3 Kindern, verheiratet, wohnhaft in Schluchsee, 65 Jahre.
- Dipl. Sozialpädagogin mit Leitungserfahrung im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, der Heim- und Hospizarbeit
- Kauffrau und Dipl. Betriebswirtin, seit 2003 selbständige Beraterin für Organisationsentwicklung in gemeinnützigen Einrichtungen.
- 19 Jahre Erfahrung als Geschäftsführerin des Bundesverbands Kinderhospiz, Vorstandspositionen bei verschiedenen Landes und Bundesverbänden und unterschiedlichen Stiftungen, Gründerin und Geschäftsführerin eines Börsenclubs, langjährige Vorsitzende a.D. eines internationalen Verbandes, ICPCN.
- Seit 2003 erfolgreiche Gründungen und Begleitungen von gemeinnützigen Organisationen, darunter GmbHs, diversen Stiftungen und gemeinnützigen Vereinen.
Testamentsvollstreckerin und Nachlasspflegerin
Im Rahmen meiner vielfältigen und langjährigen Berufserfahrung im gemeinnützigen und privatwirtschaftlichen Sektor habe ich mehrere Testamente, von klein bis umfangreich, abgewickelt.
2020 wurde mir für mein soziales Engagement das Bundesverdienstkreuz überreicht.
Treffen unterschiedliche Interessen der Erben aufeinander, ist es wichtig, dass eine neutrale Person den Willen des Verstorbenen durchsetzt. Diese Vertrauensperson sollte emotional unabhängig handeln und die nötigen Kompetenzen besitzen. Ein Testamentsvollstrecker, ob im Testament benannt oder vom Gericht bestimmt, verwaltet das Vermögen sorgfältig, bis es an die Erben übergeben wird.
Steht ein Betrieb im Nachlass, muss festgelegt werden, wer diesen fortführt, bis ein Erbe die Verantwortung übernehmen kann. Sie können Bedingungen für das Erbe festlegen oder Vermögen einem gemeinnützigen Zweck zuführen.
Falls keine Erben vorhanden sind, fällt das Vermögen an den Staat, es sei denn, dies wird testamentarisch anders geregelt. Eine Testamentsvollstreckung bietet die Möglichkeit, Ihre Wünsche über den Tod hinaus zu sichern und Streit unter den Erben zu vermeiden.
Stiftungen
Mit der Gründung einer gemeinnützigen Stiftung vermachen Sie Ihr Vermögen oder Teile Ihres Vermögens auf ‚Ewig‘. Sie bestimmen, wen oder was Sie fördern möchten und wieviel Sie dabei mitbestimmen wollen. Die Stiftung kann Ihren Wunschnamen tragen. Für die Gründung einer selbständigen Stiftung benötigen Sie mindestens 50.000 Euro als Gründungskapital. Für die Gründung einer unselbständigen bzw. sogenannte Treuhandstiftung ist mindestens ein Kapital von 5.000 Euro Voraussetzung. Ich berate und begleite Sie bei der Gründung und Entwicklung von gemeinnützigen Stiftungen, von der Ideenfindung bis hin zum laufenden Stiftungsmanagement.
Unser Netzwerk umfasst erfahrene und kompetente Partner aus dem Steuerrecht, der Immobilienverwaltung, des Vermögensmanagements und Juristen zu den verschiedenen Rechtsgebieten.
Kontakt
Kraft Beratung
Sabine Kraft
info@kraft-beratung.de
Dachslochweg 12
79859 Schluchsee-Fischbach
Telefon: +49 (0) 7656 9 88 12 18
Mobil: +49 (0) 179 3 82 93 74